Wichtig: Schulschließung im Kreis Steinfurt ab Mittwoch, 28.04.2021

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Erziehungsberechtigte,
 
am heutigen Montag erreichte uns eine E-Mail des Dezernenten für Schule, Kultur, Sport, Jugend, Soziales und Gesundheit des Kreises Steinfurt, die an alle Schulleitungen im Kreis Steinfurt gerichtet ist. Hiermit möchten wir Sie umgehend über den Inhalt dieser E-Mail informieren:

  • „Nach den Feststellungen des Robert Koch-Institutes hat der Kreis Steinfurt mit dem 26.04.2021 an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Inzidenzwert von 165 überschritten. Demnach tritt die Untersagung der Durchführung von Präsenzunterricht vor Ort gem. § 28 b Abs. 3 S. 3 und 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ab Mittwoch, dem 28.04.2021 um 0.00 Uhr in Kraft. Die Regelungen der Notbetreuung ergeben sich aus der Coronabetreuungsverordnung.“
  • Dies bedeutet, dass, der Kreis Steinfurt die Schulschließung angeordnet hat. An unserer Schule müssen nun wieder die Jahrgänge 5-9 in Distanz unterrichtet werden. Die Abschlussklassen des Jahrgangs 10 und die LZP-Klasse sind hiervon ausdrücklich ausgenommen und werden weiter in der Schule unterrichtet.

 
Dies heißt, dass am Dienstag noch die Schüler der Gruppe 1 in der Schule unterrichtet werden. Ab Mittwoch, den 28.04.21 werden die Klassen 5 – 9 wieder in Distanz zuhause unterrichtet. Die Abschlussklassen 10A1, 10A2, 10B und LZP (9f) werden weiterhin in Präsenz in der Schule unterrichtet.
 
Damit gelten ab Mittwoch die bereits bekannten Absprachen zum Distanzlernen, die wir Ihnen hier nochmals zusammengestellt haben:

  1. Ab dem Tag der erneuten Schulschließung findet Distanzunterricht für alle Schüler und Schülerinnen der Jahrgangsstufen 5 – 9 im Rahmen des vor den Osterferien geltenden Stundenplanes statt. Lediglich die AGs am Mittwoch und Donnerstag entfallen.
     
    Die Schüler müssen verbindlich nach Stundenplan, außer in den AG-Stunden, erreichbar sein und arbeiten. Für diese Unterrichtswoche werden den Schülerinnen und Schülern Aufgaben für alle Fächer durch die Lehrerinnen und Lehrer über die Klassenpadlets bereitgestellt.
     
    Zur Bearbeitung und Rückgabe der Aufgaben haben die Schülerinnen und Schüler von Montag bis Freitag Zeit. Freitags müssen die Aufgaben der Woche bei den Fachlehrerinnen und Fachlehrern bis 13:00 Uhr abgegeben werden. Die alten Aufgaben werden dann vom Padlet gelöscht.
     
    Ergänzend zu den Aufgaben können die Lehrerinnen und Lehrer Unterrichtsstunden im Rahmen des Stundenplans über Zoom anbieten. Die Termine werden auch hier über das jeweilige Klassenpadlet bekanntgegeben
  2.  

  3. Die Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs 10 und der LZP-Klasse werden weiterhin durchgängig im Klassenverband nach Stundenplan von der 1. bis zur 6. Unterrichtsstunde in der Schule unterrichtet.
  4.  

  5. Ab dem Tag der Schulschließung gibt es ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6, die nach Erklärung Ihrer Eltern nicht zu Hause betreut werden können.
     
    Die Schülerinnen und Schüler, die bisher schon für die Betreuung angemeldet sind, müssen sich nicht erneut anmelden. Sie werden ab der Schulschließung zu den angegebenen Zeiten in der Schule betreut.
     
    Wollen Sie ihr Kind noch zur Betreuung anmelden, müssen Sie dies mit dem Anmeldeformular tun, das Sie hier finden:
     
    Anmeldung Betreuung
     
    Die Betreuung findet im Rahmen der Stundenplanzeiten statt.
     
    Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regulärer Unterricht statt.
     
    Die Betreuungsangebote dienen dazu, dass die Schülerinnen und Schüler die Aufgaben aus den Klassenpadlets in der Schule unter Aufsicht erledigen können.
     
    Auch diese Schülerinnen und Schüler müssen alle Aufgaben aus dem Distanzlernen bearbeiten und an ihre Fachlehrerinnen und Fachlehrer schicken.
  6.  

  7. Schützen und Testen
    Für die Landesregierung ist es ein zentrales Anliegen, gerade in den gegenwärtig herausfordernden Zeiten Bildungschancen für unsere Schülerinnen und Schüler weitestgehend zu sichern und zugleich bestmöglichen Infektions- und Gesundheitsschutz für die Kinder und Jugendlichen, die Lehrkräfte und das weitere Personal an den Schulen zu gewährleisten.
     
    Deshalb erfordert die Durchführung von Präsenzunterricht weiterhin die Beachtung der strengen Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz, die in den Schulen zur Umsetzung kommen.
     
    Seit dem 12. April 2021 gilt eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiterem Personal an den Schulen. Hierzu hat die Landesregierung alle notwendigen Maßnahmen getroffen.
     
    Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt.
     
    Alternativ ist es möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, haben keinen Zutritt zur Schule und dürfen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Sie haben auch kein Anrecht auf individuellen Distanzunterricht.

Wir bitten die Erziehungsberechtigten und Schülerinnen und Schüler, täglich auf der Homepage (www.ghs-ibb.de) weitere Informationen abzurufen. Hier werden wir Sie auch darüber informieren, sobald die Schule wieder geöffnet werden darf.
 
Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen
 

Michael Greiwe
Elisabeth Donnermeyer
Gunnar Bobbert
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