Testpflicht in der Schule ab dem 28. Februar 2022

Testpflicht ab dem 28. Februar 2022
 
Liebe Erziehungsberechtigten, liebe Schüler*innen!
 
Mit einer Schulmail wurden wir am 17. Februar darüber unterrichtet, dass es Änderungen beim Testverfahren in den Schulen gibt.
Hiermit möchten wir Sie über diese Änderungen zusammenfassend informieren.
 
Für unsere Schüler*innen gilt ab dem 28.02.22 die folgende Regelung:

  • Alle nicht immunisierten Schüler*innen müssen weiterhin in der Schule montags, mittwochs, freitags zu Beginn des Unterrichts getestet werden.
  • Weiterhin können Schüler*innen alternativ einen negativen Bürgertest vorlegen (laut aktueller Coronabetreuungsverordnung darf ein Antigen-Schnelltest bei Unterrichtsbeginn höchstens 24 Stunden und ein PCR-Test höchstens 48 Stunden alt sein).
  • Alle immunisierten Schüler*innen können freiwillig, im Interesse aller in der Schule, weiterhin regelmäßig morgens mitgetestet werden.
    Schüler*innen, die nicht mehr mitgetestet werden möchten, müssen vorher aktiv ihren Impf- oder Genesenenstatus in der Schule nachweisen. Nur dann können sie von den Tests in der Schule ausgenommen werden.

Wir gehen davon aus, dass auch alle immunisierten Schüler*innen sich weiter mittesten lassen wollen, solange sie nicht aktiv die Testung ablehnen.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Michael Greiwe
Elisabeth Donnermeyer
Gunnar Bobbert

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