Informationen zur Beschulung nach den Sommerferien

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
 
hiermit möchten wir Sie zu den Regelungen für den Schulbetrieb nach den Sommerferien ab Mittwoch, 18. August 2021 in Anlehnung an die Schulmail vom 06. August 2021 informieren.
https://www.schulministerium.nrw/05082021-informationen-zum-schuljahresbeginn-20212022-corona-zeiten
 
Das neue Schuljahr wird grundsätzlich so starten, wie das vergangene Schuljahr beendet wurde: mit Präsenzunterricht, Ganztagsunterricht und Unterricht in allen Fächern nach Stundentafel in vollem Umfang aber auch mit Hygieneschutz, Testungen und der Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im Innenbereich der Schulen.
Die aktuellen Inzidenzzahlen lassen einen solchen Schulbetrieb weiterhin zu. Es gibt aber auch deutliche Anzeichen dafür, dass weiterhin Umsicht geboten ist. Das Delta-Virus verbreitet sich in vielen Ländern schnell und führt zu einem Anstieg der Zahl der Infizierten. Auch wenn der Anstieg sich in Deutschland derzeit in nur kleinen Schritten vollzieht, ist es die stetige Tendenz nach oben, die Grund zur Achtsamkeit liefert.
 
Für uns als Schule bedeutet dies im Alltag konkret folgendes:
 
1. Pflicht zum Tragen einer Maske
Auch im neuen Schuljahr besteht eine grundsätzliche Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske) für alle Personen im Innenbereich der Schulen, auch während des Unterrichts. Diese Pflicht besteht unabhängig von einer Immunisierung durch Impfung oder Genesung. Auf dem übrigen Pausenhof kann auf das Tragen einer Maske verzichtet werden.
Für den Sportunterricht gilt die Maskenpflicht nur dann, wenn Abstände nicht eingehalten werden können. Sport im Freien kann dagegen ohne Masken uneingeschränkt stattfinden.
 
Beachten Sie bitte unbedingt, dass für alle Personen in der Schule, im Unterricht, dem Schulgelände und in Bussen und Bahnen eine Pflicht besteht, FFP2 oder medizinische Masken zu tragen. Achten Sie darauf, dass die Kinder auch eine Ersatzmaske mitführen.
 
2. Testungen
Mit Beginn des Schuljahres 2021/2022 bleibt die wöchentliche Testung an zwei Tagen in der Woche (Montag und Mittwoch) an den Schulen erhalten. Von dieser Verpflichtung sind vollständig geimpfte und genesene Personen ausgenommen. Die vollständige Impfung oder die Genesung müssen in der Schule nachgewiesen werden.
Weiterhin kommen, wie vor den Ferien, die bekannten Antigen-Selbsttests zum Einsatz.
 
Alternativ ist es möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, haben keinen Zutritt zur Schule und dürfen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Sie haben auch kein Anrecht auf individuellen Distanzunterricht.
 
3. Impfungen
Die Europäische Arzneimittelbehörde hat der EU-Kommission die Zulassung der Corona-Impfstoffe von Biontech/Pfizer und Moderna für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren empfohlen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts rät zur Impfung für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren bei Vorliegen bestimmter Vorerkrankungen oder bei einem regelmäßigen Kontakt zu Personen mit erhöhtem Risiko für schwere Krankheitsverläufe, die selbst nicht geimpft werden können. Gemäß STIKO können allerdings auch weitere Kinder und Jugendliche nach ärztlicher Aufklärung und individueller Risikoakzeptanz eine Impfung erhalten. Die Möglichkeit zur Impfung besteht in Arztpraxen und unter Einbeziehung von Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzten seit dem 22. Juli 2021 auch in allen Impfzentren.
 
Die Möglichkeit zum Schulbesuch wird nicht vom Impfstatus der Schülerinnen und Schüler abhängen!
 
4. Sportunterricht
Sportunterricht unter Beachtung der einschlägigen Hygienevorgaben grundsätzlich in vollem Umfang erteilt. Dieser sollte in der Regel im Freien stattfinden. Findet Sportunterricht in der Sporthalle statt, besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske, wenn die Abstände nicht eingehalten werden können.
Der Schwimmunterricht findet regulär statt. Beim Sportunterricht im Freien und beim Schwimmunterricht besteht keine Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder sonstigen Mund-Nase-Bedeckung. Auf ausreichenden Abstand soll weiterhin geachtet werden.
 
5. Hygienemaßnahmen
Die Durchführung von Präsenzunterricht erfordert weiterhin die Beachtung der strengen Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz. Die strikten Hygienemaßnahmen gelten weiter.
 
Das Einhalten der grundlegenden Hygieneregeln durch Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte ist ein wichtiger Faktor, um Infektionsketten effektiv zu unterbrechen. Die Lehrerinnen und Lehrer besprechen die Hygieneregeln bei Schulbeginn mit allen Schülerinnen und Schülern. Auch im Alltag werden diese immer wieder thematisiert und die Kinder zur Umsetzung der Hygieneregeln angeleitet werden. Neben den klassischen Hygieneregeln sollte das Händewaschen sowohl bei dem Betreten der Schule oder Klasse als auch bei Schulschluss Bestandteil der Alltagsroutine sein. Eine gute Händehygiene ist wichtiger Teil der Krankheitsvorbeugung. Generell gilt: Fernhalten der Hände aus dem Gesicht.
 
Das ständige Einhalten der Abstände von mindestens 1,5 Metern ist eine wichtige Maßnahme zur Unterbrechung von Infektionsketten. Sowohl auf dem Schulweg als auch in der Schule stehen die Schülerinnen und Schüler vor dieser Herausforderung. Es ist die gemeinsame Aufgabe von Lehrkräften und Eltern die Kinder anzuhalten, ihre Kontakte auch untereinander so zu gestalten, dass die Mindestabstände eingehalten werden. Bitte besprechen Sie mögliche Situationen mit ihren Kindern. Im Unterricht und in der Pausenaufsicht nehmen die Lehrerinnen und Lehrer diese Aspekte besonders in den Blick.
 
Bei Schülerinnen und Schülern, die verspätet zum Unterricht erscheinen, können wir den Infektionsschutz für die Klassen nicht mehr gewährleisten. Deshalb werden diese Kinder direkt wieder nach Hause geschickt.
 
Schülerinnen und Schüler, die gegen die Hygiene- und Abstandsregeln verstoßen, werden direkt nach Hause geschickt.
Bitte achten Sie darauf, dass ihre Kinder nur dann die Schule besuchen dürfen, wenn sie gesund sind. Ein Kind sollte keine Zeichen einer Atemwegsinfektion aufweisen. Auch in der Familie bzw. im häuslichen Umfeld sollten aktuell keine infektiösen Erkrankungen vorhanden sein. Bitte achten Sie täglich, soweit möglich, bei Ihren Kindern auf entsprechende Symptome.
 
Bis auf weiteres ist darauf zu achten, dass die Verwaltungsbereiche nicht von Schülerinnen und Schülern betreten werden. Gesprächstermine mit Eltern und Erziehungsberechtigten müssen unbedingt vorher telefonisch angemeldet werden.
 
In den Klassenräumen und der Aula ist weiteres Material zu Hygiene- und Verhaltensregeln gegen das Coronavirus ausgehängt.
 
Wir bitten die Erziehungsberechtigten und Schülerinnen und Schüler, täglich auf der Homepage (www.ghs-ibb.de) weitere Informationen abzurufen.
 
Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für das neue Schuljahr
 

Michael Greiwe
Elisabeth Donnermeyer
Gunnar Bobbert
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