Hinweise zum Unterricht ab dem 14.12.2020

Aufhebung der Präsenzpflicht in der Woche vom 14. – 18. Dezember 2020 – Umsetzung an der GHS Ibbenbüren

Liebe Schülerinnen und Schüler und Erziehungsberechtigte,

nachdem uns das Schulministerium am Freitag kurzfristig über die Aufhebung der Präsenzpflicht in der Schule informiert hat, möchten wir Ihnen hier nun übersichtlich darstellen, welche Bedingungen an unserer Schule jetzt gelten:

  • Befreiung vom Präsenzunterricht in den Klassen 5-7: Die Schülerinnen und Schüler dürfen am Präsenzunterricht in der Schule teilnehmen, müssen das aber nicht. Es muss eine schriftliche Abmeldung erfolgen (das kann auch eine E-Mail sein). Einen Vordruck zum Ausfüllen finden Sie im Downloadbereich und im vorigen Artikel unter „Aktuelles“. Als Erziehungsberechtigte von Kindern der Klassen 5-7 brauchen Sie sich zuerst nur bei der Klassenleitung melden, wenn Ihr Kind nicht zur Schule kommt.
  • Für die Klassen 5-7 in Laggenbeck findet ein Mix aus Präsenz- und Distanzunterricht statt, was bedeutet, dass alle Lehrerinnen und Lehrer Unterricht nach Stundenplan erteilen und Aufgaben für das Distanzlernen bereitstellen. Für die Fächer Sport, Informatik, Musik, Textilgestaltung, Hauswirtschaft, Technik und Kunst werden keine Aufgaben gestellt.
  • Für die Klassen 8 in Laggenbeck und 9 – 10 am Dickenberg findet durchgängig Distanzunterricht statt. Hierzu werden Aufgaben für das Distanzlernen bereitgestellt. Die Leistungen im Distanzunterricht werden bewertet. Für die Fächer Sport, Informatik, Musik, Textilgestaltung, Hauswirtschaft, Technik und Kunst werden keine Aufgaben gestellt.
  • Für die Schülerinnen und Schüler am Standort Dickenberg gilt: Es werden Aufgaben für die Fächer gestellt, die in der ersten bis sechsten Stunde auf dem Stundenplan stehen, mit Ausnahme der oben genannten Fächer.
  • Die Schülerinnen und Schüler aller Klassen, die von zu Hause aus am Unterricht teilnehmen, erhalten Aufgaben über ein Padlet, welches die Klassenleitungen erstellen. Dieses Padlet wird allen Fachlehrerinnen und Fachlehrern zur Bearbeitung freigegeben – auch die Fachlehrerinnen und Fachlehrer müssen Aufgaben bereitstellen und diese kontrollieren. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, ihre Arbeitsergebnisse den Fachlehrern und Fachlehrerinnen zukommen zu lassen.
  • Wenn Lehrerinnen und Lehrer es für nötig und hilfreich halten, werden sie nach ihrem Ermessen zusätzlichen Unterricht per ZOOM durchführen. (Dies dient auch der Anwesenheitskontrolle.) Datum und Uhrzeit der digitalen Unterrichtszeit werden den Schülerinnen und Schülern über das Padlet oder andere Informationskanäle mitgeteilt. Wenn Zoomunterricht angekündigt wird, herrscht auch Anwesenheitspflicht.
  • Die für die nächste Woche geplanten Klassenarbeiten entfallen. Stattdessen werden die Leistungen in der Phase des Distanzunterrichts zur Leistungsbewertung mit herangezogen.
  • Schülerinnen und Schüler, die ohne triftige Entschuldigung die Aufgaben nicht bearbeiten oder am vereinbarten Zoom-Unterricht nicht teilnehmen, haben die Leistung verweigert und erhalten dann die Note „ungenügend“.
  • Für Montag, den 14.12.20, wird durch die Klassenleitungen ein Zeitfenster angeboten, in dem Bücher und Hefte, die sich noch im Klassenraum befinden, abgeholt werden können. Beachten Sie bitte beim Aufenthalt auf dem Schulgelände die Maskenpflicht und halten Sie unbedingt die Abstandsregel ein!
  • Die Klassenleitungen werden Sie über die zur Verfügung stehenden Informationskanäle schnellstmöglich über das Vorgehen informieren.
  • Wichtiger Hinweis an Schülerinnen und Schüler und Erziehungsberechtigte: Wer in Quarantäne ist, darf NICHT zur Schule kommen!
  • Bitte schauen Sie täglich auf die Homepage der Schule www.ghs-ibb.de um sich über die neuesten Entwicklungen zu informieren.
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