Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
die Landesregierung hat uns am heutigen Freitag darüber informiert, wie die Beschulung nach den Osterferien zu regeln ist.
Der Jahrgang 10 und die LZP-Klasse werden weiterhin durchgängig im Klassenverband nach dem zur Zeit geltendem Stundenplan unterrichtet.
Weiterhin werden die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 – 9 von ihren Klassenlehrer-innen und Klassenlehrern in zwei Gruppen beschult, die in einem wöchentlichen Wechsel die Schule besuchen werden.
Der Unterricht in der Schule findet für alle Klassen von der 1. – 6. Stunde nach Stundenplan statt.
Die Stunden aus dem Nachmittagsbereich sind zum größten Teil in den Vormittag verlegt worden. Für den Unterricht, der nicht verlegt werden konnte, erhalten die Schülerinnen und Schüler Aufgaben, die sie Zuhause bearbeiten müssen.
Die einzelnen Gruppen der Jahrgänge 5 – 9 besuchen dann wie folgt den Unterricht in der Schule:
1. Gruppe
12.04. – 16.04.21
2. Gruppe
19.04. – 23.04.21
In welcher Gruppe Ihr Kind ist, wurde Ihnen von den Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern vor Schulbeginn am 15.03.21 bereits mitgeteilt.
Eine Woche werden Ihre Kinder also weiterhin in der Schule unterrichtet und in der anderen Woche nehmen sie von Zuhause aus am Distanzlernen teil. Die Aufgaben erhalten Ihre Kinder dann wie gewohnt über die Padlets.
Die Schülerinnen und Schüler in der Erstförderung des DAZ-Unterrichtes am Standort Laggenbeck werden nach den Ferien nun ebenfalls im Wechselunterricht von der 2. bis zur 5. Stunde in zwei Gruppen unterrichtet:
1. Gruppe a+b
12.04. – 16.04.21
2. – 5. Stunde
2. Gruppe a+b
19.04. – 23.04.21
2. – 5. Stunde
Der DAZ-Unterricht am Standort Dickenberg findet weiterhin im wöchentlichen Wechselunterricht nach dem persönlichen Stundenplan statt, den die Schülerinnen und Schüler von ihren Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern erhalten haben.
Die Kinder, die bisher zur Notbetreuung angemeldet sind, nehmen während der Präsenzwoche von der 1. zur 6. Stunde am Unterricht ihrer Klasse teil. In der anderen Woche werden sie gemäß der bisherigen Absprache mit der Schule von den Sozialpädagoginnen betreut. Die erweiterte Betreuung an beiden Standorten entfällt.
In der ersten großen Pause ist der Kiosk an beiden Schulstandorten geöffnet, so dass die Schülerinnen und Schüler sich hier versorgen können. Darüber hinaus müssen sie sich Essen und Trinken von zu Hause mitzubringen.
Am Montag, den 12.04.21, wird den Schülerinnen und Schülern wieder ein freiwilliger Selbsttest in der Schule angeboten. Dieser wird in der ersten Stunde stattfinden. Die Schülerinnen und Schüler müssen den Test selbst nach Anleitung durchführen, Lehrerinnen und Lehrer dürfen dies nicht tun. Kinder, die sich nicht testen wollen, müssen die Widerspruchserklärung abgeben, die im Downloadbereich unserer Homepage heruntergeladen werden kann. Kinder, die bereits eine Widerspruchserklärung abgegeben haben, müssen keine neue abgeben. Sollten Sie sich dazu entscheiden, Ihre Kinder doch nach den Osterferien testen zu lassen, ist dies möglich. Geben Sie in diesem Fall Ihren Kindern eine kurze Einverständniserklärung mit zur Schule.
Bitte achten Sie darauf, dass ihre Kinder nur dann die Schule besuchen dürfen, wenn sie gesund sind. Ein Kind sollte keine Zeichen einer Atemwegsinfektion aufweisen. Auch in der Familie bzw. im häuslichen Umfeld sollten aktuell keine infektiösen Erkrankungen vorhanden sein. Bitte achten Sie täglich, soweit möglich, bei Ihren Kindern auf entsprechende Symptome.
Das Einhalten der grundlegenden Hygieneregeln durch Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte ist ein wichtiger Faktor, um Infektionsketten effektiv zu unterbrechen. Die Lehrerinnen und Lehrer besprechen die Hygieneregeln bei Schulbeginn mit allen Schülerinnen und Schülern. Auch im Alltag werden diese immer wieder thematisiert und die Kinder zur Umsetzung der Hygieneregeln angeleitet werden. Neben den klassischen Hygieneregeln sollte das Händewaschen sowohl bei dem Betreten der Schule oder Klasse als auch bei Schulschluss Bestandteil der Alltagsroutine sein. Eine gute Händehygiene ist wichtiger Teil der Krankheitsvorbeugung. Generell gilt: Fernhalten der Hände aus dem Gesicht.
Das ständige Einhalten der Abstände von mindestens 1,5 Metern ist eine wichtige Maßnahme zur Unterbrechung von Infektionsketten. Sowohl auf dem Schulweg als auch in der Schule (ob im Unterricht oder in der Pause) stehen die Schülerinnen und Schüler vor dieser Herausforderung. Es ist die gemeinsame Aufgabe von Lehrkräften und Eltern die Kinder anzuhalten, ihre Kontakte auch untereinander so zu gestalten, dass die Mindestabstände eingehalten werden. Bitte besprechen Sie mögliche Situationen mit ihren Kindern. Im Unterricht und in der Pausenaufsicht nehmen die Lehrerinnen und Lehrer diese Aspekte besonders in den Blick.
Beachten Sie bitte unbedingt, dass für alle Personen in der Schule, im Unterricht, dem Schulgelände und in Bussen und Bahnen eine Pflicht besteht, FFP2 oder medizinische Masken zu tragen. Achten Sie darauf, dass die Kinder auch eine Ersatzmaske mitführen.
Bei Schülerinnen und Schülern, die verspätet zum Unterricht erscheinen, können wir den Infektionsschutz für die Klassen nicht mehr gewährleisten. Deshalb werden diese Kinder direkt wieder nach Hause geschickt.
Schülerinnen und Schüler, die gegen die Hygiene- und Abstandsregeln verstoßen, werden direkt nach Hause geschickt.
Bis auf weiteres ist darauf zu achten, dass die Sekretariate nur von einer Person betreten werden. Schülerinnen und Schüler gehen nur nach Rücksprache mit den Lehrern einzeln in das Sekretariat. Gesprächstermine mit Eltern und Erziehungsberechtigten müssen unbedingt vorher telefonisch angemeldet werden.
In den Klassenräumen und der Aula ist weiteres Material zu Hygiene- und Verhaltensregeln gegen das Coronavirus ausgehängt. Wir bitten die Erziehungsberechtigten und Schülerinnen und Schüler, täglich auf der Homepage (www.ghs-ibb.de) weitere Informationen abzurufen.
Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen
Michael Greiwe
Elisabeth Donnermeyer
Gunnar Bobbert