Wichtig: Aufhebung der Präsenzbeschulung in der Woche vom 12. – 18. April 2021

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Erziehungsberechtigte,
 
wie Sie den Medien sicher bereits entnommen haben, wird vom 12. bis zum 18. April der Präsenzunterricht an den Schulen in NRW für die Jahrgänge 1 – 9 erneut aufgehoben.
 
Insbesondere vor dem Hintergrund der nach dem Osterfest weiterhin unsicheren Infektionslage hat die Landesregierung entschieden, dass der Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler der Primarstufe sowie der weiterführenden Schulen ab Montag, den 12. April 2021, eine Woche lang ausschließlich als Distanzunterricht stattfinden wird.
 
Auf Grundlage der am Donnerstagabend offiziell erschienenen Schulmail zu diesem Thema werden wir in Abstimmung mit dem Lehrerrat die Vorgaben an unserer Schule folgendermaßen umsetzen:
 

  1. Vom 12. – 18. April findet Distanzunterricht für alle Schüler und Schülerinnen der Jahrgangsstufen 5 – 9 im Rahmen des vor den Osterferien geltenden Stundenplanes statt. Lediglich die AGs am Mittwoch und Donnerstag entfallen.
     
    Die Schüler müssen verbindlich nach Stundenplan, außer in den AG-Stunden, erreichbar sein und arbeiten. Für diese Unterrichtswoche werden den Schülerinnen und Schülern Aufgaben für alle Fächer durch die Lehrerinnen und Lehrer über die Klassenpadlets bereitgestellt.
     
    Zur Bearbeitung und Rückgabe der Aufgaben haben die Schülerinnen und Schüler von Montag bis Freitag Zeit. Freitags müssen die Aufgaben der Woche bei den Fachlehrerinnen und Fachlehrern bis 13:00 Uhr abgegeben werden. Die alten Aufgaben werden dann vom Padlet gelöscht.
     
    Ergänzend zu den Aufgaben können die Lehrerinnen und Lehrer Unterrichtsstunden im Rahmen des Stundenplans über Zoom anbieten. Die Termine werden auch hier über das jeweilige Klassenpadlet bekanntgegeben.
  2.  

  3. Die Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs 10 und der LZP-Klasse werden weiterhin durchgängig im Klassenverband nach Stundenplan von der 1. bis zu 6. Unterrichtsstunde in der Schule unterrichtet.
  4.  

  5. Ab Montag, dem 12. April, gibt es ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6, die nach Erklärung Ihrer Eltern nicht zu Hause betreut werden können.
     
    Um an der Notbetreuung teilnehmen zu können, muss dieser Antrag spätestens bis Montag, 12.04.2021, entweder per E-Mail an sekretariat-laggenbeck@ghs-ibb.de oder über den Briefkasten wieder in der Schule abgegeben werden. Das notwendige Anmeldeformular finden Sie auch unter „Formulare/Downloads“ auf unserer Homepage zum Herunterladen und Ausfüllen.
     
    Die Schülerinnen und Schüler, die bisher schon für die Notbetreuung angemeldet sind, müssen sich nicht erneut anmelden. Sie werden ab Montag, 12.04.21, zu den angegebenen Zeiten in der Schule betreut.
     
    Die Betreuung findet im Rahmen der Stundenplanzeiten statt.
     
    Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regulärer Unterricht statt.
     
    Die Betreuungsangebote dienen dazu, dass die Schülerinnen und Schüler die Aufgaben aus den Klassenpadlets in der Schule unter Aufsicht erledigen können.
     
    Auch diese Schülerinnen und Schüler müssen alle Aufgaben aus dem Distanzlernen bearbeiten und an ihre Fachlehrerinnen und Fachlehrer schicken.
  6.  

  7. Schützen und Testen
     
    Für die Landesregierung ist es ein zentrales Anliegen, gerade in den gegenwärtig herausfordernden Zeiten Bildungschancen für unsere Schülerinnen und Schüler weitestgehend zu sichern und zugleich bestmöglichen Infektions- und Gesundheitsschutz für die Kinder und Jugendlichen, die Lehrkräfte und das weitere Personal an den Schulen zu gewährleisten.
     
    Deshalb erfordert die Durchführung von Präsenzunterricht weiterhin die Beachtung der strengen Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz, die in den Schulen zur Umsetzung kommen.
     
    Ab der kommenden Woche wird es eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben. Hierzu hat die Landesregierung alle notwendigen Maßnahmen getroffen.
     
    Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt.
     
    Alternativ ist es möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, haben keinen Zutritt zur Schule und dürfen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.

 
Wir bitten die Erziehungsberechtigten und Schülerinnen und Schüler, täglich auf der Homepage (www.ghs-ibb.de) weitere Informationen abzurufen.
 
Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen
 

Michael Greiwe
Elisabeth Donnermeyer
Gunnar Bobbert
-Schulleiter-
-Konrektorin-
-Konrektor-
Menü