Änderungen bei der Masken- und Testpflicht ab dem 02.04.2022

Liebe Schüler*innen, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Kolleg*innen,
 
am 18.03.2022 hat der Deutsche Bundestag eine wichtige Änderung des Infektionsschutzgesetzes verabschiedet. Diese Entscheidung hat auch Auswirkungen auf unseren Schulbetrieb, über die wir Sie hiermit informieren möchten.

  • Die Pflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schule gilt weiterhin bis zum 02. April 2022. Danach endet diese Pflicht. Freiwillig darf jeder die Maske weiter tragen.
     
    Aktuell sind die Infektionszahlen im Kreis Steinfurt und auch in Ibbenbüren sehr hoch, daher möchten wir Sie und alle Schüler*innen dringend auffordern, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, die Maske freiwillig weiterhin im Unterricht und in den Schulgebäuden zu tragen. Auf diese Weise kann jeder mit einfachen Mitteln dazu beitragen, die Gefahr einer Ansteckung mit Covid-19 deutlich zu verringern und andere zu schützen.
     
  • In den Schulbussen und den Zügen gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske.
  • Bis zu den Osterferien wird weiterhin dreimal in der Woche mit Selbsttests getestet.
    Die Testpflicht endet für die Schüler*innen mit Beginn der Osterferien, sofern es keine unerwartete kritische Entwicklung des Infektionsgeschehens gibt.

Die vollständige Schulmail finden Sie hier:
 
https://www.schulministerium.nrw/18032022-aenderung-der-regelungen-zum-infektionsschutz-den-schulen
 
Mit den besten Wünschen
 
Michael Greiwe
Elisabeth Donnermeyer
Gunnar Bobbert

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