Schulstart und Testung am Montag, 10.01.2022

Liebe Erziehungsberechtigten, liebe Schüler*innen!
 
Wir wünschen Ihnen ein frohes neues Jahr und hoffen, dass Sie mit Ihren Kindern in den Ferien eine schöne gemeinsame Zeit verbringen konnten.
 
Mit dieser Information leiten wir Ihnen Auszüge der Schulmail weiter, die uns gestern erreichte. Der vollständige Text ist unter dem Link https://www.schulministerium.nrw/06012022-schulstart-mit-anpassung-der-teststrategie-nach-den-weihnachtsferien abzurufen.
 
Uns allen wünschen wir einen gesunden Schulstart und wir freuen uns, Ihre Kinder am Montag in der Schule wiederzusehen.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Michael Greiwe
Elisabeth Donnermeyer
Gunnar Bobbert
 
 
 
Auszug aus der Schulmail vom 6. Januar 2022: Ausweitung der Testungen an Schulen ab 10. Januar 2022
 
Uns allen liegt daran, den Schulstart so sicher wie möglich zu gestalten. Angesichts des zuletzt veränderten Infektionsgeschehens, insbesondere durch das Aufkommen der Omikron-Variante sowie aufgrund zu beobachtender Impfdurchbrüche, ist die schulische Teststrategie zum Schulstart anzupassen. Um gerade nach den Ferien möglichst viele Infektionen frühzeitig zu entdecken und damit einen Eintrag und eine weitere Verbreitung in den Schulen zu vermeiden, werden an allen Schulformen ab dem 10. Januar 2022 zunächst in die bewährten Teststrategien alle Personen, auch immunisierte, verpflichtend einbezogen (Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, weitere an Schule Beschäftigte). Die erforderlichen Änderungen der Coronabetreuungsverordnung werden so rechtzeitig auf den Weg gebracht, dass sie ab dem 10. Januar 2022 gelten. Rechtzeitig wird überprüft, ob diese Regelung fortgesetzt wird oder ob Anpassungen an das Testregime erforderlich sind.
 
Schultestungen für Schülerinnen und Schüler
 
Ab dem ersten Schultag nach den Weihnachtsferien (10. Januar 2022) gelten die bekannten Testregelungen für alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrem Immunisierungsstatus. Das bedeutet, dass sowohl immunisierte (geimpfte und genesene) als auch nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler an den Testungen teilnehmen müssen.
Am ersten Schultag im neuen Jahr (10. Januar 2022) wird daher in allen weiterführenden Schulen eine Testung mit Antigen-Selbsttests bei allen Schülerinnen und Schülern durchgeführt. […]  
Der Ihnen bereits bekannte Testrhythmus wird fortgesetzt: Testung dreimal wöchentlich (Mo-Mi-Fr).
 
Ergänzung der Schulleitung: Weiterhin können Schülerinnen und Schüler alternativ einen negativen Bürgertest vorlegen (laut aktueller Coronabetreuungsverordnung darf ein Antigen-Schnelltest bei Unterrichtsbeginn höchstens 24 Stunden und ein PCR-Test höchstens 48 Stunden alt sein).
 
Qualität und Quantität der Antigen-Selbsttests
 
Bei allen zum Einsatz kommenden Antigen-Selbsttests handelt es sich um qualitativ hochwertige Produkte, die auf alle bekannten Virusvarianten einschließlich der Omikron-Variante reagieren. Die Tests sind CE-zertifiziert und haben dementsprechend erfolgreich ein Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen. Auch quantitativ stehen den Schulen in Nordrhein-Westfalen ausreichend Antigen-Selbsttests zur Verfügung. Die vertraglichen Vereinbarungen des Ministeriums für Schule und Bildung mit dem Lieferanten erlauben es den Schulen, je nach dem individuellen wöchentlichen Bedarf die notwendigen Tests zu bestellen. Eine ausreichende Versorgung mit Antigen-Selbsttests der Schulen ist damit langfristig gesichert. Die hier nochmals beschriebenen Regelungen und ergänzenden Maßnahmen sind weitere und wichtige Beiträge, um allen am Schulleben Beteiligten auch im neuen Jahr einen sicheren Schulstart im Präsenzbetrieb zu ermöglichen.
 
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Richter

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