Die Schulmitwirkung


Mit dieser Übersicht wollen wir Ihnen einen allgemeinen Überblick über die Mitwirkungsorgane in der Schule geben und Ihnen diese vorstellen. Eltern und Schüler und Schülerinnen haben das grundsätzliche Recht, über verschiedene Gremien in der Schule mitzuarbeiten. Hieraus ergibt sich auch die Chance, Schule mitzugestalten.
 


Eltern können in den folgenden Gremien in der Schule ehrenamtlich mitwirken:
 

  • Klassenpflegschaft
    Mitglieder der Klassenpflegschaft sind die Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klasse. Sie beraten über alle Belange auf Klassenebene. Alle Eltern, deren Kinder dieselbe Klasse besuchen, treffen sich in der Regel in jedem Halbjahr zur Klassenpflegschaftssitzung, um alle Angelegenheiten der Klasse zu beraten. Bei der ersten Klassenpflegschaftssitzung im Schuljahr wählen sie auch den Vorsitz und die Stellvertretung, die die Interessen der Klasse innerhalb der Schulpflegschaft vertreten und mit beratender Stimme an den Klassenkonferenzen teilnehmen. Zusätzlich entsenden sie auch Vertreter oder Vertreterinnen für die Fachkonferenzen.
  • Klassenkonferenz
    Mitglieder der Klassenkonferenz sind die Lehrerinnen und Lehrer, die in dieser Klasse unterrichten. Die Elternvertreter (Klassenpflegschaftsvorsitzende oder Klassenpflegschaftsvorsitzender und die Stellvertretung) nehmen regelmäßig an den Sitzungen mit beratender Stimme teil. Ab Klasse 7 nimmt auch der Klassensprecher oder die Klassensprecherin an der Klassenkonferenz teil.
  • Schulpflegschaft
    Hier sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften vertreten. Die Schulpflegschaft wählt die Elternvertretung für die Schulkonferenz und berät über die Belange der Eltern auf Schulebene.
  • Fachkonferenzen
    Die Fachkonferenz berät über alle das Fach oder die Fachrichtung betreffenden Angelegenheiten einschließlich der Zusammenarbeit mit anderen Fächern. Sie trägt Verantwortung für die schulinterne Qualitätssicherung und -entwicklung der fachlichen Arbeit und berät über Ziele, Arbeitspläne, Evaluationsmaßnahmen und -ergebnisse und Rechenschaftslegung. Die Fachkonferenz entscheidet in ihrem Fach insbesondere über Grundsätze zur fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit, Grundsätze zur Leistungsbewertung, und über Vorschläge an die Lehrerkonferenz zur Einführung von Lernmitteln.
  • Schulkonferenz
    In der Schulkonferenz, dem obersten Mitwirkungsgremium der Schule, sind Eltern und Lehrer in gleicher Anzahl vertreten. Ihr gehören die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte, der Schülervertretung und der Eltern sowie die Schulleiterin oder der Schulleiter an. Die Schulkonferenz entscheidet über eine Vielzahl schulischer Angelegenheiten. Hierzu gehören z. B. das Schulprogramm oder in Abstimmung mit den anderen Schulen im Ort die beweglichen Ferientage.
  • Die Schülervertretung (SV)
    Die Arbeit der SV ist ein wichtiger Teil in der schulischen Zusammenarbeit. Nur durch eine engagierte und gut vorbereitete SV können Schüler und Schülerinnen ihre Chancen und Rechte wahrnehmen. Genaue Informationen zur SV finden sich unter dem Menüpunkt „SV – Schülervertretung“.
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