Deutsch als Zielsprache (DaZ)
an der Gemeinschaftshauptschule in Ibbenbüren


I. Aufgaben und Ziele
 
In Anlehnung an unser Leitmotiv: „Fit fürs Leben“ – fördern wir Toleranz und Vertrauen und fördern unsere Schülerinnen und Schüler individuell auf dem Wege zu einem selbstständigen Menschen. Die Integration von Schülerinnen und Schülern deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist, ist ein Arbeitsschwerpunkt der Gemeinschaftshauptschule Ibbenbüren.
 
Um Kindern und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung und schulischem Erfolg zu ermöglichen, erhalten Schülerinnen und Schüler, welche mit geringen oder gar keinen Deutschkenntnissen nach Deutschland kommen, an unserer Schule DaZ-Unterricht. Dessen Aufgabe ist es, den Schülerinnen und Schülern die deutsche Sprache beizubringen und sie sowohl darin zu fördern sich in den Schulalltag als auch in ihrem neuen Heimatland zu integrieren.
 
Ziel des DaZ-Unterrichtes ist die Zuordnung der Schüler zu einem Bildungsgang und die Integration in die Regelklasse. Die Schülerinnen und Schüler sollen schnellstmöglich ein sprachliches Niveau erreichen, das sie befähigt, sich in alltäglichen Lebenssituationen zurechtzufinden und, ihrem Alter und ihrer Leistungsfähigkeit entsprechend, am Regelunterricht teilzunehmen.
 
Unsere Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und alle Beteiligten arbeiten an einem guten Fundament für Interkulturalität, Vielfalt und die tolerante und wertschätzende Auseinandersetzung miteinander. Diesen Aufgaben und den damit verbundenen Herausforderungen, hat sich unsere Schule früh und intensiv gestellt.
 
II. Grundsätze
 
An der Gemeinschaftshauptschule Ibbenbüren verfolgen wir den so genannten „integrativen Ansatz“. Es gibt daher keine reinen „DaZ-Klassen“. Die Schülerinnen und Schüler nehmen bereits ab ihrem ersten Schultag möglichst viel am normalen Unterricht und Alltag der Regelklassen teil. Zusätzlich werden die DaZ-Schülerinnen und Schüler parallel zum Regelunterricht in besonderen DaZ-Gruppen in verschiedenen Niveaustufen gefördert. Jede DaZ-Schülerin und jeder DaZ-Schüler erhält einen individuellen Stundenplan, der dem persönlichen Sprachniveau angepasst ist.
 
III. Lernvoraussetzungen
 
Die Lernvoraussetzungen der DaZ-Schülerinnen und Schüler sind sehr unterschiedlich und hängen von mehreren Faktoren ab:
 

  • Individuelle Schulbiographie in den Herkunftsländern
  • Ist eine Alphabetisierung in ihrer Herkunftssprache im Herkunftsland erfolgt?
  • Nationalitätenzugehörigkeit
  • Erwerb einer weiteren Fremdsprache (Bspw. Englisch)
  • Sprachzugehörigkeit und die verschiedenen Sprachbeschreibungen
  • Aufenthaltsdauer in Deutschland
  • Familiäre Voraussetzungen
  • Häufigkeit des Kontakts mit der deutschen Sprache
  • Individuelle Verschiedenheiten und Besonderheiten
  • Bisherige Förderung und Unterstützung

IV. Praktische Umsetzung

  • Jede Schülerin und jeder Schüler wird mit der Anmeldung an unserer Schule einer Regelklasse zugeordnet.
  • Jede Schülerin und jeder Schüler erhält mit Beginn der zweijährigen Erstförderung ca. 6 bis 16 Stunden Förderunterricht DaZ in der Woche. Der Umfang der Förderung ist abhängig vom individuellen Sprachstand und der bisherigen Lernbiographie der Schülerinnen und Schüler (Exemplarische Einstufungskriterien1 sind: Wurde bereits (nicht) alphabetisiert? Hat jemand Vorkenntnisse in der deutschen Sprache? Lebt jemand erst seit kurzem in Deutschland? Kann sich das Kind in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen und direkten Austausch von Informationen über vertraute und geläufige Dinge geht? Kann das Kind die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht?)
  • Der Unterricht erfolgt in Niveaugruppen von ca. 4 (in der Alphabetisierung) bis max. 18 (in der Niveaustufe 1) Schülerinnen und Schülern.
  • Je nach Kenntnisstand werden die Schülerinnen und Schüler in der Erstförderung den entsprechenden Gruppen (Alphabetisierung sowie Stufe 1 bis Fortgeschrittene Stufe 3) zugeordnet.
  • Für jede der 4 Niveaustufen ist eine DaZ-Lehrerin oder ein DaZ-Lehrer verantwortlich, sodass die DaZ-Schülerinnen und DaZ-Schüler, wenn möglich, Förderung ihrer Niveaustufe entsprechend in einer gleichbleibenden Fördergruppe erhalten.
  • In der Niveaustufe 4 fördern wir die Schülerinnen und Schüler parallel zum Regelunterricht. Inhalte, Probleme und Ziele werden im engen Kontakt mit den Fachkolleginnen und -kollegen abgestimmt, orientiert an den jeweiligen didaktischen Jahresplänen der Fächer.
  • Um ein ganzheitliches Lernen zu ermöglichen nehmen die Schülerinnen und Schüler ebenfalls an Projekten teil, in dem alltägliche Dinge wie Kochen, Einkaufen, Nähen usw. eingeübt werden. Auch alle (stark) handlungsaktiven Fächer, wie Kunst, Hauswirtschaft, Sport etc. finden bestmöglich bereits in der Regelklasse statt, um nicht nur Sprache zu fördern, sondern auch die soziale Integration des Kindes in die Regelklasse zu unterstützen.
  • DaZ-Schülerinnen und Schüler, die eine spezielle Mathe-Förderung benötigen, haben die Möglichkeit, zwei Stunden in der Woche an der individuellen Mathe-DaZ-Förderung teilzunehmen.
  • Die DaZ-Schülerinnen und -Schüler erhalten Zensuren in den Regelfächern, wenn ihre jeweilige Leistung mindestens als „ausreichend“ beurteilbar ist (siehe auch unter Punkt IV Leistungsbeurteilung).
  • Sobald es die sprachlichen Kenntnisse zulassen, werden die Schülerinnen und Schüler vollkommen in den Unterricht der Regelklassen eingegliedert – der DaZ-Unterricht entfällt dann.
  • Ehemalige DaZ-Schüler erhalten für eine gewisse kurze Frist noch eine kleine pädagogische Unterstützung, die so genannte „Anschlussförderung“, wenn dies erforderlich ist.
  • Grundlage für die Einschätzung, ob die sprachlichen Kenntnisse ausreichen, sind die „DaZ-Zeugnisse“. Diese Bescheinigungen gibt es parallel zu den Zeugnissen (siehe auch unter Punkt IV Leistungsbeurteilung).
  • Für die Schullaufbahn ist ein enger Kontakt zu den Eltern wichtig. Regelmäßige Elterngespräche sind uns wichtig um mit den Erziehungsberechtigten Informationen auszutauschen. Hierbei arbeiten wir bei Bedarf mit Sprachmittlern des Kommunalen Integrationszentrums Steinfurt zusammen um Sprachbarrieren zu beseitigen.
  • Um den Austausch miteinander zu unterstützen und Sprachbarrieren im Schulalltag abzubauen, führen wir das Konzept der Sprachpaten ein. Wenn möglich, helfen verantwortungsbewusste Schülerinnen und Schüler mit gleicher Herkunftssprache sowohl den DaZ-Schülerinnen und Schülern als auch den Kolleginnen und Kollegen beim Übersetzen, um Absprachen, Organisatorisches und Erklärungen zu vereinfachen und den Integrationsprozess zu unterstützen. Auf beiden „Seiten“ wird nicht nur die jeweilige Herkunftssprache gewürdigt, sondern auch Schülerinnen und Schülern die Gelegenheit gegeben, diesen so wichtigen Prozess aktiv mitzugestalten. Unsere Sprachpatinnen und Sprachpaten erhalten eine zusätzliche Würdigung durch eine Bemerkung über diese wichtige Aufgabe in ihrem Zeugnis.
  • Um den Übergang ins Berufsleben zu erleichtern, arbeiten wir eng mit der Agentur für Arbeit zusammen. Auch mit den weiterführenden Schulen besteht eine Kooperation, zumal diese auch spezielle Kurse für Jugendliche anbieten, die sich noch im Spracherwerbsprozess befinden. Bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen helfen die Kolleginnen und Kollegen in den Bereichen DaZ und Deutsch.

V. Leistungsbeurteilung
 
Die Leistungsbewertung ist eine pädagogische Aufgabe. Sie gibt Erziehungsberechtigten, Schülerinnen und Schülern und den Lehrkräften Aufschluss über Lernstand, Lernentwicklung und Förderbedarf.
 
Schülerinnen und Schülern wird regelmäßig die Möglichkeit gegeben, ihre Leistungen und Lernfortschritte vor dem Hintergrund der im Unterricht angestrebten Ziele einzuschätzen. Die Lehrkraft erteilt eine regelmäßige Rückmeldung durch ausführlich kommentierte Tests. Die Unterrichtsinhalte orientieren sich an den Niveaustufen des „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen“ (A1, A2, B1, B2). Die Schülerinnen und Schüler erhalten ein DaZ-Zeugnis, das ihnen die Teilnahme am Förderunterricht DaZ bescheinigt und ihre individuellen Leistungen im Spracherwerb darstellt. Ihre Leistungen im Bereich Wortschatz, Aussprache, Lesen, Schreiben und Grammatik sowie ihr Arbeitsverhalten, Sozialverhalten und ihr Denkvermögen werden in diesem Zeugnis beurteilt und rückgemeldet.
 
VI. Herkunftssprachlicher Unterricht und Sprachfeststellungsprüfung
 
Die Schülerinnen und Schüler erhalten die Möglichkeit am Herkunftssprachlichen Unterricht für die Sprachen Arabisch, Russisch, Albanisch, Polnisch, Kurdisch, Portugiesisch und Türkisch teilzunehmen. Die Anmeldung und Organisation wird von der Schule unterstützt. Die Note für den Herkunftssprachlichen Unterricht wird auf den Zeugnissen unter Bemerkungen eingetragen und kann als Ausgleich für eine schlechte Zensur in Englisch dienen.
 
In bestimmten Fällen ist es möglich eine Sprachfeststellungsprüfung am Ende der Sekundarstufe I zu machen. Dies betrifft Schülerinnen und Schüler, die nicht mehr in das Sprachenangebot der Schule eingegliedert werden konnten, weil sie erst in den oberen Klassen 8 oder 9 eingeschult wurden. Die erste Fremdsprache (Englisch) kann somit durch die Muttersprache ersetzt werden und sie ersetzt die Zentrale Abschlussprüfung in Englisch.
 
VII. Evaluation
 
Das DaZ-Konzept unterliegt einer permanenten Reflexion und Anpassung an die wechselnden Gegebenheiten. Wir arbeiten kontinuierlich an der Optimierung unserer Arbeit und profitieren dabei von unserer langjährigen Erfahrung und dem Austausch zwischen allen Beteiligten. Es finden regelmäßig Fortbildungen des Kommunalen Integrationszentrums sowie der Kompetenzzentren NRW für die in DaZ unterrichtenden Lehrkräfte statt. Die regelmäßig stattfindenden DaZ-Konferenzen schaffen einen Rahmen, um sich über die individuellen Lernerfolge und Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler, aber auch die Rahmenbedingungen (Ausstattung, Unterrichtsmaterialien, Projekte etc.), auszutauschen. Des Weiteren streben wir einen Austausch mit allen Lehrkräften der Schule und weiteren Institutionen an. Das sind zum Beispiel die anderen weiterführenden Schulen in Ibbenbüren, die Zentrale Unterbringungseinrichtung Ibbenbüren, Lerntherapeuten, Jugendhilfe oder das Begegnungszentrum Ibbenbüren usw.
 
VIII. Rechtliche Grundlagen
 
Integration und Deutschförderung neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung
 
1. Begriffsbestimmung
Neu zugewandert im Sinne dieses Erlasses sind Schülerinnen und Schüler,

  • die erstmals eine deutsche Schule besuchen und noch nicht über hinreichende Deutschkenntnisse verfügen, um dem Unterricht zu folgen, oder
  • die bei einem Wechsel der Schulstufe (von der Primarstufe zur Sekundarstufe I (…)) oder der Schule aufgrund ihrer kurzen Verweildauer in der abgebenden Schule die notwendigen Deutschkenntnisse noch nicht ausreichend haben erwerben können.

2. Grundlagen und Ziele
(…)
2.2 Das Erlernen der deutschen Sprache ist für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler grundlegende Voraussetzung, damit sie sich möglichst bald und möglichst umfassend am Unterricht beteiligen können.
2.3 Die dauerhafte Förderung der deutschen Sprache ist eine Aufgabe aller Fächer und – soweit möglich – der außerunterrichtlichen Angebote. Dabei wird die Vielfalt der Sprachen der zugewanderten Schülerinnen und Schüler didaktisch einbezogen.
2.4 Gegenstand des Unterrichts auch für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler sind Grundlagen der Orientierung im Alltagsleben in Deutschland und die Bildungs- und Erziehungsziele nach § 2 Schulgesetz NRW (SchulG, BASS 1-1). Darüber hinaus müssen neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler am Schulleben teilnehmen und zur Teilnahme an freiwilligen Veranstaltungen der Schule eingeladen und ermutigt werden.
(…)
 
3. Organisationsformen der Deutschförderung an allgemeinbildenden Schulen
3.1 Grundlegende Voraussetzung für eine gelingende Teilnahme am Regelunterricht sind hinreichende Kenntnisse der deutschen Sprache. Daher liegt der Schwerpunkt des Unterrichts bei der Vermittlung der deutschen Sprache.
3.2 Neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler werden nach ihrer Aufnahme an einer Schule entweder in innerer Differenzierung, in teilweise oder in vollständig äußerer Differenzierung (siehe Nummer 3.5) beschult. (..)
3.3 Die Organisationsform der Differenzierung orientiert sich am Konzept der Schule und an den Deutschkenntnissen der Schülerinnen und Schüler. Sie erhalten insgesamt Unterricht im Umfang des allgemeinen Zeitrahmens der für die Schulform und Jahrgangsstufe geltenden Stundentafel. Nach Entscheidung der Schule kann bei Bedarf jahrgangsübergreifend unterrichtet werden.
(…)
3.4 Eine Beschulung in innerer Differenzierung ist die vollständige Teilnahme der neu zugewanderten Schülerinnen und Schüler am Unterricht einer Regelklasse. Sie erhalten Deutschförderung im Rahmen ihrer Teilnahme am stundenplanmäßigen Unterricht der Regelklasse und darüber hinaus nach Bedarf zusätzliche Deutschförderung.
3.5 Über den jeweiligen Umfang der Deutschförderung entscheidet die Schule.
(…)
 
4. Prüfungen und Zeugnisse
4.1 Neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler erhalten Zeugnisse gemäß den Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der von ihnen besuchten Schulform (…). Abweichend davon erhalten Schülerinnen und Schüler, die noch nicht in einen Bildungsgang eingegliedert worden sind, Lernstandberichte. Diese können für die Fächer, in denen eine Benotung bereits möglich ist, auch Noten enthalten.
 
Im Oktober 2021 von N. Hövermann, DaZ-Beauftragte der Gemeinschaftshauptschule Ibbenbüren, erarbeitet
 
1Entsprechend der Sprachniveaustufen nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER), Sprachniveau A1 – B2

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