Information zum Distanzlernen und zur Notbetreuung ab dem 01.02.21

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

am Donnerstag erreichte uns eine Schulmail, die über den weiteren Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen für die Zeit vom 1. bis zum 12. Februar 2021 informiert.

Für den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen gelten nun ab dem 1. Februar 2021 folgende Regelungen:

Fortsetzung des Distanzunterrichts
Grundsätzlich muss der Präsenzunterricht bis einschließlich zum 12. Februar 2021 ausgesetzt bleiben. In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht grundsätzlich für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt.
Die Regelungen zur Aussetzung des Präsenzunterrichts sowie zur Erteilung des Distanz-unterrichts gelten auch für die Abschlussklassen an unserer Schule.

Klassenarbeiten
Klassenarbeiten sollen in der Zeit vom 1. bis zum 12. Februar 2021 grundsätzlich nicht geschrieben werden.

Betreuungsangebote in der Schule
1. Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 („Notbetreuung“)
Alle weiterführenden allgemeinbildenden Schulen bieten seit dem 11. Januar 2021 auf Antrag der Eltern ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 6 an, die zuhause nicht angemessen betreut werden können.

Bei dem Verdacht einer Kindeswohlgefährdung kann hier auch das Jugendamt initiativ werden.

Dieses Angebot wird für die Zeit vom 1. bis zum 12. Februar 2021 fortgesetzt. Das notwendige Anmeldeformular finden Sie unter „Formulare/Download“ auf unserer Homepage zum Herunterladen und ausfüllen.

2. Erweitertes Angebot für alle Klassen und Jahrgangsstufen (5 bis 10)
Ab dem 1. Februar 2021 erhalten Schülerinnen und Schüler aller Klassen und Jahr-gangsstufen (5 bis 10), die das Angebot des Distanzunterrichtes im häuslichen Umfeld ohne Begleitung nicht zielgerichtet wahrnehmen können, zur Wahrung der Chancen-gerechtigkeit die Möglichkeit, in der Schule am Distanzunterricht teilzunehmen.

Die Teilnahme an diesem Angebot wird den Eltern, bei volljährigen Schülerinnen und Schülern diesen selbst, durch die Schulleitung unterbreitet.

Die Annahme des Angebots ist freiwillig; die Eltern bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler erklären sich mit der schulischen Betreuung schriftlich einverstanden.

Das erweiterte schulische Unterstützungsangebot kann nicht von den Eltern initiiert werden. Dies Angebot dient dazu, Schülerinnen und Schülern, die im häuslichen Umfeld keine angemessenen Lernbedingungen haben, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen. Die Schülerinnen und Schüler nehmen also – auch wenn sie sich in der Schule befinden – an ihrem Distanzunterricht teil.

Es gelten die Regeln der Corona-Betreuungsverordnung für die Ganztagsbetreuung (durchgängig Maskenpflicht und 1,5 m Abstand).

Bewegliche Ferientage
An den beweglichen Ferientagen, 15. und 16. Februar 2021 (Rosenmontag und Veilchendienstag), findet kein Distanzlernen/Unterricht statt.

Wir wünschen uns und Ihnen weiterhin für die nächsten 14 Tage ein gutes Durchhaltevermögen und gute Gesundheit.

Mit freundlichen Grüßen

M. Greiwe
E. Donnermeyer
G. Bobbert

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