Beschulung ab Montag, 31. Mai 2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
 
hiermit möchten wir Sie zu den Regelungen für den Schulbetrieb ab Montag, 31. Mai 2021 in Anlehnung an die Schulmail vom 19. Mai 2021 informieren.
 
https://www.schulministerium.nrw/ministerium/19052021-schulbetrieb-ab-dem-31-mai-2021
 
Schulbetrieb im durchgängigen Präsenzunterricht
 
Ab Montag, 31. Mai 2021, kehren grundsätzlich alle Schulen aller Schulformen in Kreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Inzidenz von unter 100 zu einem durchgängigen und angepassten Präsenzunterricht zurück.
 
Somit findet der Klassen-und Kursunterricht in voller Gruppengröße nach Stundenplan statt. Es gilt ab sofort wieder der reguläre Stundenplan.
 
Allerdings wird der Unterricht in der Woche vom 31.05.2021 bis zum 02.06.2021 jeweils nach der 6. Stunde enden, da wir an beiden Schulstandorten noch kein Mittagessen in den Mensen anbieten können.
 
Der Mensabetrieb startet erst ab Montag, 07.06.2021. Damit beginnt auch der Nachmittagsunterricht erst ab Montag, 07.06.2021.
 
Aufnahme des Mensabetriebs am Standort Laggenbeck
 
Da die Raumkapazitäten in der Mensa nicht ausreichen, um allen Schülerinnen und Schülern ein Mittagessen nach den zurzeit geltenden Hygieneregeln anzubieten, haben wir mit dem Schulträger (Stadt Ibbenbüren) und der Schulaufsicht Steinfurt (Herr Ballmann) abgesprochen, jedem Tag mindestens einem Jahrgang ein Mittagessen anzubieten.
 
An den Tagen, an denen die Schüler nicht in der Mensa essen können, verpflegen sie sich selber. Entweder bringen sie sich ihr Essen von zu Hause mit oder aber sie haben die Möglichkeit, sich im Kiosk zu versorgen.
 
Ein Schüler der Klasse, die an dem Tag isst, holt vor der 1. Stunde die Essenslisten im Sekretariat ab und gibt diese ausgefüllt bis spätestens 8:15 Uhr im Sekretariat wieder ab.
 
Wenn die Schüler sich an der Essensausgabe anstellen, halten sie 1,5 m Abstand voneinander (Markierungen auf dem Boden) und tragen eine Mund-Nasen-Bedeckung. Die Mund-Nasen-Bedeckung wird erst am Tisch abgenommen und nicht auf das Tablett gelegt.
 
Montag: Jahrgang 5
 
1. Durchgang: Klasse 5a (11 Schüler)/12:50 Uhr
2. Durchgang: Klasse 5b (14 Schüler)/13:15 Uhr
 
Dienstag: Jahrgang 6
 
1. Durchgang: Klasse 6a (5 Schüler)/12:55 Uhr
2. Durchgang: Klasse 6b (9 Schüler)/13:20 Uhr
 
Mittwoch: Jahrgang 7
 
1. Durchgang: Klasse 7a (13 Schüler)/12:55 Uhr
2. Durchgang: Klasse 7b (10 Schüler)/13:20 Uhr
 
Donnerstag: Jahrgang 8
 
1. Durchgang: Klasse 8a, b (14 Schüler)/12:55 Uhr
2. Durchgang: Klasse 8c (9 Schüler)/13:20 Uhr
 
Nach dem Essen setzen die Schüler ihre Mund-Nasen-Bedeckung wieder auf, stellen ihr Tablett in den Essenswagen auf dem Flur ab und gehen auf den Schulhof.
 
Aufsicht
Mensa: Frau Schröder
 
Aufnahme des Mensabetriebs am Standort Dickenberg
 
Der Mensabetrieb am Standort Dickenberg findet im Zweischichtbetrieb statt.
 
Die Essenszeiten für den Jahrgang 9 sind von 12:55 Uhr bis 13:15 Uhr; für den Jahrgang 10 von 13:15 Uhr bis 13:40 Uhr.
 
Die Kioske sind an beiden Standorten in der ersten großen Pause geöffnet.
 
Sportunterricht
 
Sportunterricht kann an Schulen im durchgängigen Präsenzbetrieb bei Beachtung der einschlägigen Hygienevorgaben wieder grundsätzlich in vollem Umfang erteilt werden. Allerdings findet dieser in der Regel im Freien statt. Nur zu Prüfungszwecken und bei widrigen Witterungsverhältnissen kann von dieser Regel abgewichen werden. Findet Sportunterricht in Ausnahmefällen in Sporthallen statt, besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Intensive ausdauernde Belastungen in Sporthallen sind unzulässig.
 
Der Schwimmunterricht findet ab Montag, 31.05.2021, regulär statt. Beim Sportunterricht im Freien und beim Schwimmunterricht besteht keine Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder sonstigen Mund-Nase-Bedeckung. Auf ausreichenden Abstand soll weiterhin geachtet werden.
 
Hygienemaßnahmen
 
Die Durchführung von Präsenzunterricht erfordert weiterhin die Beachtung der strengen Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz. Die strikten Hygienemaßnahmen gelten weiter.
 
Das Einhalten der grundlegenden Hygieneregeln durch Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte ist ein wichtiger Faktor, um Infektionsketten effektiv zu unterbrechen. Die Lehrerinnen und Lehrer besprechen die Hygieneregeln bei Schulbeginn mit allen Schülerinnen und Schülern. Auch im Alltag werden diese immer wieder thematisiert und die Kinder zur Umsetzung der Hygieneregeln angeleitet werden. Neben den klassischen Hygieneregeln sollte das Händewaschen sowohl bei dem Betreten der Schule oder Klasse als auch bei Schulschluss Bestandteil der Alltagsroutine sein. Eine gute Händehygiene ist wichtiger Teil der Krankheitsvorbeugung. Generell gilt: Fernhalten der Hände aus dem Gesicht.
 
Das ständige Einhalten der Abstände von mindestens 1,5 Metern ist eine wichtige Maßnahme zur Unterbrechung von Infektionsketten. Sowohl auf dem Schulweg als auch in der Schule stehen die Schülerinnen und Schüler vor dieser Herausforderung. Es ist die gemeinsame Aufgabe von Lehrkräften und Eltern die Kinder anzuhalten, ihre Kontakte auch untereinander so zu gestalten, dass die Mindestabstände eingehalten werden. Bitte besprechen Sie mögliche Situationen mit ihren Kindern. Im Unterricht und in der Pausenaufsicht nehmen die Lehrerinnen und Lehrer diese Aspekte besonders in den Blick.
 
Beachten Sie bitte unbedingt, dass für alle Personen in der Schule, im Unterricht, dem Schulgelände und in Bussen und Bahnen eine Pflicht besteht, FFP2 oder medizinische Masken zu tragen. Achten Sie darauf, dass die Kinder auch eine Ersatzmaske mitführen.
 
Bei Schülerinnen und Schülern, die verspätet zum Unterricht erscheinen, können wir den Infektionsschutz für die Klassen nicht mehr gewährleisten. Deshalb werden diese Kinder direkt wieder nach Hause geschickt.
 
Schülerinnen und Schüler, die gegen die Hygiene- und Abstandsregeln verstoßen, werden direkt nach Hause geschickt.

 
Seit dem 12. April 2021 gilt eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiterem Personal an den Schulen. Hierzu hat die Landesregierung alle notwendigen Maßnahmen getroffen.
 
Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die verpflichtenden Testungen finden jeweils am Montag-und am Mittwochmorgen in der Schule statt. Sind Schülerinnen und Schüler am Testtag nicht in der Schule, müssen sie sich am folgenden Tag im Sekretariat testen, bevor sie am Unterricht teilnehmen dürfen.
 
Alternativ ist es möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, haben keinen Zutritt zur Schule und dürfen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Sie haben auch kein Anrecht auf individuellen Distanzunterricht.
 
Bitte achten Sie darauf, dass ihre Kinder nur dann die Schule besuchen dürfen, wenn sie gesund sind. Ein Kind sollte keine Zeichen einer Atemwegsinfektion aufweisen. Auch in der Familie bzw. im häuslichen Umfeld sollten aktuell keine infektiösen Erkrankungen vorhanden sein. Bitte achten Sie täglich, soweit möglich, bei Ihren Kindern auf entsprechende Symptome.
 
Bis auf weiteres ist darauf zu achten, dass die Sekretariate nur von einer Person betreten werden. Schülerinnen und Schüler gehen nur nach Rücksprache mit den Lehrern einzeln in das Sekretariat. Gesprächstermine mit Eltern und Erziehungsberechtigten müssen unbedingt vorher telefonisch angemeldet werden.
 
In den Klassenräumen und der Aula ist weiteres Material zu Hygiene- und Verhaltensregeln gegen das Coronavirus ausgehängt.
 
Wir bitten die Erziehungsberechtigten und Schülerinnen und Schüler, täglich auf der Homepage (www.ghs-ibb.de) weitere Informationen abzurufen.
 
Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen
 

Michael Greiwe
Elisabeth Donnermeyer
Gunnar Bobbert
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