Wichtig: Aufhebung des Präsenzunterrichtes vom 11. – 31. Januar 2021

Liebe Schülerinnen und Schüler und Erziehungsberechtigte,

wie Sie den Medien sicher bereits entnommen haben, wird zunächst vom 11. bis zum 31. Januar der Präsenzunterricht an den Schulen in NRW aufgehoben. Der 11. und 12. Januar werden von der Schule zur Vorbereitung des Distanzlernens gebraucht. Für diese Tage werden noch keine Aufgaben gestellt.

Auf Grundlage der heute offiziell erschienenen Schulmail zu diesem Thema werden wir in Abstimmung mit dem Lehrerrat die Vorgaben an unserer Schule folgendermaßen umsetzen:

  1. Ab dem 13. Januar findet Distanzunterricht für alle Schüler und Schülerinnen im Rahmen des Stundenplanes statt. Lediglich die AGs am Mittwoch und Donnerstag entfallen.

    Die Schüler müssen verbindlich nach Stundenplan, außer in den AG-Stunden, erreichbar sein und arbeiten. Für jede Unterrichtswoche werden den Schülerinnen und Schülern Aufgaben für alle Fächer durch die Lehrerinnen und Lehrer über ein Klassenpadlet bereitgestellt.

    Zur Bearbeitung und Rückgabe der Aufgaben haben die Schülerinnen und Schüler von Montag bis Freitag Zeit. Freitags müssen die Aufgaben der Woche bei den Fachlehrerinnen und Fachlehrern abgegeben werden. Die alten Aufgaben werden dann vom Padlet wieder gelöscht.

    Ergänzend zu den Aufgaben können die Lehrerinnen und Lehrer Unterrichtsstunden im Rahmen des Stundenplans über Zoom anbieten. Die Termine werden auch hier über das Klassenpadlet bekanntgegeben.
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  3. Ab Montag, dem 11. Januar. gibt es ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6, die nach Erklärung Ihrer Eltern nicht zu Hause betreut werden können.

    Um an der Notbetreuung teilnehmen zu können, muss dieser Antrag

    Antragsformular Notbetreuung

    möglichst bis Freitag, 08.01.2021, entweder per E-Mail an sekretariat-laggenbeck@ghs-ibb.de oder über den Briefkasten wieder in der Schule abgegeben werden.

    Die Betreuung findet im Rahmen der Stundenplanzeiten statt.

    Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regulärer Unterricht statt.

    Die Betreuungsangebote dienen dazu, dass die Schülerinnen und Schüler die Aufgaben aus den Klassenpadlets in der Schule unter Aufsicht erledigen können.

    Auch diese Schülerinnen und Schüler müssen alle Aufgaben aus dem Distanzlernen bearbeiten.
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  5. Für Klassenarbeiten gilt: Grundsätzlich werden in den Schulen bis zum 31. Januar 2021 keine Klassenarbeiten geschrieben.
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  7. Zur Information für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer:
    Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Um die damit verbundene zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, weil dem Appell des Ministeriums für Schule gefolgt wird.

 
In einer aufregenden und leider auch unsteten Zeit wünsche ich Ihnen allen Ruhe, Gelassenheit und vor allem Gesundheit!

Mit freundlichen Grüßen

Michael Greiwe
Elisabeth Donnermeyer
Gunnar Bobbert

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