WICHTIG! Informationen zur Notbetreuung ab Donnerstag, 14.05.2020

Information zur Notbetreuung, Stand 14.05.2020

Liebe Eltern,

wir möchten Sie über Neuigkeiten bzgl. der Betreuungssituation informieren:

Es gibt ab dem 14. Mai 2020 eine Änderung der bestehenden Regelung für die Notbetreuung für Schüler und Schülerinnen der Jahrgänge 5 und 6.

Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des/der Partners/Partnerin, die in kritischen Bereichen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.

Das bedeutet für Sie: Nur ein Elternteil muss in einem wichtigen Bereich tätig sein und der andere Elternteil kann in einem anderen Beruf tätig sein und es muss die Voraussetzung erfüllt sein, dass Sie die private Betreuung Ihres Kindes nicht anderweitig organisieren können. Auch berufstätige alleinerziehende haben einen Anspruch auf Notbetreuung. Die Erklärung des Arbeitgebers über die Unabkömmlichkeit am Arbeitsplatz ist immer noch erforderlich.

Wenn dies auf Sie zutrifft, können Sie einen Antrag auf Notbetreuung stellen. Das Formular finden Sie auch auf unserer Homepage zum Download oder auf der Homepage des Schulministeriums.Diesen Antrag reichen Sie dann bitte ab sofort bei uns in der Gemeinschaftshauptschule Ibbenbüren unter einer der folgenden E-Mailadressen ein.

Für Schüler und Schülerinnen aus Laggenbeck schreiben Sie in diesem Fall bitte eine E-Mail an
e.donnermeyer@ghs-ibb.de

Für Schüler und Schülerinnen vom Dickenberg schreiben Sie in diesem Fall bitte eine E-Mail an
g.bobbert@ghs-ibb.de

Notbetreuung – Antrag:

Formular

Viele Grüße und gute Gesundheit wünscht Ihnen die

Schulleitung der GHS Ibbenbüren

Menü