Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
am 23.04.2020 beginnt für alle Abschlussklassen verpflichtend der Unterricht. Ausnahmen gelten für Schüler, die Vorerkrankungen haben. Die Eltern sollten sich umgehend mit dem Hausarzt in Verbindung setzen, wenn Bedenken bestehen, und sich beraten lassen. Wenn ihr Kind durch eine Vorerkrankung gefährdet ist, müssen sie uns dieses in einem gesonderten Anschreiben sofort mitteilen. Die Art der Vorerkrankung braucht aus Gründen des Daten-schutzes nicht angegeben werden. Wie wir Ihr Kind mit prüfungsvorbereitenden Aufgaben versorgen können, müssen wir individuell mit Ihnen absprechen.
Für die Zeit vom 23.04. – 03.05.2020 gelten folgende Regelungen:
Die Klassen 10 A1, 10 A2, 10 B und die LZP werden am Standort Laggenbeck beschult
- Treffpunkt am 23.04.2020 spätestens um 8:45 Uhr auf dem Schulhof in Abstand von 1,5 m
- Unterrichtsbeginn 8:50 Uhr
- Unterrichtsende 14:10 Uhr
- 3 Doppelstunden Unterricht in Mathe, Deutsch und Englisch
- Das Unterrichtsmaterial ist für die Fächer vollständig mitzubringen
- Es darf kein Material u. a. an andere ausgeliehen oder weitergegeben werden
- Jeder muss sich seine Verpflegung von zu Hause mitbringen (Essen und Trinken)
- Bei Krankheitssymptomen verbleiben die Kinder zu Hause
Es werden keine Begrüßungen wie Händeschütteln oder Umarmungen geduldet. Jeder hat die Hygienevorgaben, die die Klassenleitung noch einmal erklärt, einzuhalten. Im Klassenraum werden euch Sitzplätze zugewiesen. Die Sitzordnung muss wegen der Nachvollziehbarkeit bei einer möglichen Infektionskette in einem Sitzplan festgehalten werden.
Wir geben euch die besten Voraussetzungen, damit ihr, liebe Schülerinnen und Schüler, euren Abschluss erreichen könnt. Ihr seid dafür verantwortlich, dass durch euer Handeln keine Per-son in Gefahr kommt. Deshalb müssen die Vorgaben ohne Ausnahme eingehalten werden. Bei Regelverstößen werden die Schüler umgehend nach Hause verwiesen.
Alle Beteiligten haben bis heute durch ihr Verhalten dafür gesorgt, dass wir auf dem Weg der Besserung sind. Die Zahlen zeigen es. Eine Entwarnung kann jedoch noch nicht gegeben werden. Deshalb hoffe ich, dass jeder seiner Verantwortung gerecht wird und damit allen hilft.
Ich bedanke mich bei den Eltern und Erziehungsberechtigten für ihre Unterstützung und wün-sche allen Beteiligten, dass Sie gesund bleiben.
Ruhen des Unterrichtes für die Jahrgänge 5 – 9
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
die Landesregierung hat am 15.04.2020 eine teilweise Wiedereröffnung der Schulen beschlossen. Zunächst werden nur die Klassen des Jahrganges 10 und die LZP-Klasse ab Donnerstag, 23.04.2020, wieder den Unterricht in der Schule besuchen müssen.
Für alle anderen Schüler und Schülerinnen gilt weiterhin die Regelung, dass die Beschulung in der Schule ruht. Natürlich werden Ihren Kindern wieder Aufgaben für diese Zeit über die bisher erprobten Wege übermittelt. Die Aufgaben werden weiterhin durch die Klassen- und Fachlehrer übermittelt.
Sobald wir nähere Informationen zur Beschulung Ihrer Kinder nach dem 03.05.2020 haben, werden wir Sie schnellstmöglich informieren.
Viele Grüße und bleiben Sie gesund!
Schulleitung der Gemeinschaftshauptschule Ibbenbüren