WICHTIG: Informationen zur Notbetreuung ab Montag, 23.03.2020

Information zur Notbetreuung, Stand 23.03.2020

Liebe Eltern,

wir möchten Sie über Neuigkeiten bzgl. der Betreuungssituation informieren:

Es gibt ab dem 23.März 2020 eine Erweiterung der bestehenden Regelung für die Notbetreuung.

Einen Anspruch auf Notbetreuung haben jetzt alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des/der Partners/Partnerin, die in kritischen Bereichen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können. Das bedeutet für Sie: Nur noch ein Elternteil muss in einem wichtigen Bereich tätig sein und der andere Elternteil kann in einem anderen Beruf tätig sein. Die Notbetreuung kann auf Antrag auch auf die Wochenenden und die Osterferien, mit Ausnahme der Osterfeiertage, ausgedehnt werden. Die Erklärung des Arbeitgebers über die Unabkömmlichkeit am Arbeitsplatz ist immer noch erforderlich.

Wenn dies auf Sie zutrifft, können Sie einen Antrag auf Notbetreuung stellen. Das Formular finden Sie auch auf unserer Homepage zum Download oder auf der Homepage des Schulministeriums.Diesen Antrag reichen Sie dann bitte bei der Stadt Ibbenbüren unter der folgenden E-Mailadresse ein: notbetreuung@ibbenbueren.de.

Notfallkinderbetreuung – Antrag:

Formular

Bitte informieren Sie uns kurz zusätzlich per E-Mail, falls Sie einen Antrag stellen möchten.

Für Schüler und Schülerinnen aus Laggenbeck schreiben Sie in diesem Fall bitte eine E-Mail an
e.donnermeyer@ghs-ibb.de

Für Schüler und Schülerinnen vom Dickenberg schreiben Sie in diesem Fall bitte eine E-Mail an
g.bobbert@ghs-ibb.de

Viele Grüße und gute Gesundheit wünscht Ihnen die

Schulleitung der GHS Ibbenbüren

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